Fragen und Antworten


Brauche ich einen separaten Spielraum (ein Therapiezimmer)?

Nein, um ein Spielraumprogramm nach AuJA zu unterhalten, wird kein zusätzliches Zimmer benötigt. Allerdings empfehlen wir, den vorhandenen Raum (Kinder- oder Schlafzimmer) weitestgehend reizarm zu gestalten, um die besten Voraussetzungen für ein konzentriertes Miteinander zu schaffen. Je weniger Ablenkung von den räumlichen Gegebenheiten ausgeht, desto leichter fällt es jedem Menschen – auch dem Autisten, sich auf das jeweilige Geschehen im Raum zu konzentrieren, sich auf Neues einzulassen oder länger bzw. flexibler an Interaktionen teilzunehmen.


Benötigen wir eine spezielle Ausstattung für einen Spielraum nach AuJA?

Nein. Die meisten Dinge werden Sie wahrscheinlich sowieso schon besitzen. Im Spielraum sollten sich Spielzeug und/oder Materialien befinden, die die Motivation des Kindes bedienen und auch zu einer Interaktion miteinander führen. Sofern Ihr Kind für seine Stereotypien („ismen“) Gegenstände benötigt, sollten davon mindestens zwei im Raum vorhanden sein. Im Rahmen des Jahrestrainings erhalten Sie detaillierte Empfehlungen für Materialien oder auch Spiele.


Muß mein Kind diagnostiziert sein?

Nein! Um AuJA-Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen, wird keine Diagnose benötigt. Es steht Ihnen frei, ein Förderprogramm nach AuJA bei sich Zuhause zu etablieren – Sie verbringen sowieso (hoffentlich) Zeit mit Ihrem Kind, und so ist ganz und gar Ihnen überlassen, wie sie diese Zeit gestalten. Die Diagnose ist allerdings unerläßlich, sofern Sie einen Hilfekatalog in Form von Pflegegeld oder Hilfe zur Teilhabe seitens der Krankenkasse oder eines Amtes in Anspruch nehmen wollen.


Gibt es ein Mindestalter?

Nein! Fangen Sie einfach an, und passen Sie Ihr Spielraumprogramm dem jeweiligen Alter sowie den individuellen Interessen Ihres Kindes an.


Übernehmen Ämter die Kosten?

Sofern Ihr Kind diagnostiziert ist, stehen Ihnen Unterstützung zur Inklusion oder (Früh-) Förderung nach dem Sozialgesetzbuch zu. Diese werden in unterschiedlicher Form seitens der zuständigen Ämter geleistet und variieren im Umfang. So können Sie beispielsweise über einen Träger Entlastungen für den Alltag oder Förderstunden durch einen Einzelfallhelfer beantragen oder alternativ das sogenannte Persönliche Budget. Letzteres kann im Umfang die Kosten für SpielraumhelferInnen und auch die Fortbildungskosten für AuJA ganz oder in Teilen abdecken. Lassen Sie sich kostenlos z.B. vom EUTB (Ergänzende, Unabhängige TeilhabeBeratung) beraten bzw. bei der Formulierung eines Antrages unterstützen.


Wie autistisch ist mein Kind?

Experten reden vom Autismusspektrum, auf welchem der Grad des Autismus eingestuft wird. Das Spektrum reicht von „autistische Züge“ über „leichte Form des Autismus“ (hochfunktional oder Asperger Syndrom) bis hin zu „schwer autistisch“ (Frühkindlicher Autist). Die Übergänge sind fließend, der Grad ist abhängig von der jeweiligen Tagesform des Bewerteten, von der Inneren Haltung der Bewertenden, also der Person, welche die Bewertung vornimmt, bzw. auch von den Umständen oder der Umgebung. Im Internet findet man zahlreiche und recht ausführliche Checklisten, anhand derer Sie eine gute Momentaufnahme erhalten.

 

Im Rahmen unserer Elterntrainings verfolgen wir die Entwicklung der Kinder mittels detaillierter Fragebögen. Zu Beginn wird eine Basisevaluierung der Sozialkompetenzen Ihres Kindes gemacht, und im Verlauf der Spielraumzeit halten wir die Fortschritte und Veränderungen anhand der Bögen fest. So behalten Sie den Überblick.


Gibt es eine Altersbegrenzung?

Nein! Unsere Gehirne sind formbar, sie verfügen über die Fähigkeit, sich umzustrukturieren, um sich auf Neues oder Veränderungen einzustellen. Diese neuronale Plastizität begleitet uns ein Leben lang. Also ist man nie zu alt für ein wenig (oder auch ein wenig mehr) „AuJA“.


Kommen Sie zu uns nach Hause?

Nein, nicht mehr. Unsere fortlaufenden Trainings haben sich als erheblich wirkungsvoller erwiesen. Bei unseren „Start- oder Intensivtrainings“ standen unser Aufand und die Kosten in keinem zufriedenstellenden Verhältnis zur Nachhaltigkeit oder dem Nutzen für die Familien. Ganz anders sieht es da bei unseren „Ferntrainings“ aus, wo wir die Familien ausschließlich virtuell besuchen, und jeder im eigenen Lerntempo die jeweiligen Seminarinhalte verinnerlichen und von Woche zu Woche umsetzen kann.


Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

AuJA ist keine therapeutische Maßnahme, und so werden die Kosten für die Fortbildungsseminare nicht von den Krankenkassen übernommen. Allerdings können Sie, sofern das Kind diagnostiziert ist, Ausgaben u.a. für „niederschwellige Betreuungsleistungen“ oder „stundenweise Ersatzpflege“ bei der Pflegekasse geltend machen. Die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets richtet sich nach dem Pflegegrad. Diese Gelder können Sie beispielsweise bei der Bezahlung Ihrer Teamer einsetzen.


Was ist der Unterschied zwischen AuJA und einer Verhaltenstherapie?

Eltern von Nicht-Autisten haben viele Wahlmöglichkeiten z.B. durch reformpädagogische Angebote (nach Emmi Pikler, Maria Montessori und Elfriede Hengstenberg etc.)  ihre Kinder in deren Entwicklung und Entfaltungsmöglichkeiten zu fördern. Eltern von Autisten können können zwischen einem Förderprogramm oder einer therapeutischen Herangehensweise wählen, um ihr Kind zu unterstützen. Bei einem Spielraumprogramm nach AuJA geht es um BEZIEHUNG - Beziehungsdynamik und Beziehungsethik. Basierend auf den jeweiligen MOTIVATIONEN des Autisten werden FLEXIBILITÄT und alle soziale Kernkompetenzen geübt., über die jeder Mensch verfügten muß, um (Freundschafts-) Beziehungen aufzubauen, zu vertiefen und zu erhalten. Im Gegensatz dazu steht die Verhaltenstherapie wie beispielsweise ABA (Applied Behavior Analysis). Bei einer Verhaltenstherapie wird der Mensch auf sein VERHALTEN reduziert, wobei in erwünschtes bzw. unerwünschtes Verhalten unterschieden wird. Das unterliegende Konzepte ist, ein Verhalten zu verändern, die Mittel sind STRUKTUR und WIEDERHOLUNG: Mittels Wiederholungen und Einsatz äußerer Verstärker wird ein erwünschtes Verhalten belohnt bzw. ein unerwünschtes Verhalten unterbunden oder bestraft bzw. gemaßregelt.


Mehr Informationen zu uns finden sie auch unter:

Die AuJA-Methode und unter ÜBER UNS / wie alles begann